Dieser Prozessschritt wird aktiv, sobald Sie das Feld "Ich möchte mich versichern als ..." ausgewählt haben.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Fragen und Antworten in Frage 4 "Welche Wechselfrist ist zu beachten?"
Der Wechsel einer Krankenkasse ist aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur Personen über 15 Jahren gestattet.
Ihre Rentenversicherungsnummer (Beispiel 12 123456 M 123) finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis, Gehaltsnachweis oder Ihrem Rentenbescheid.
Adressdaten nicht gefunden?
Sie können Ihre Adresse nun direkt eintragen.
Die Angabe Ihrer Telefon- oder Handynummer ist freiwillig. Diese Angabe hilft uns jedoch, Sie bei Rückfragen schnell zu erreichen.
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist zur Authentifizierung nötig. Der Eingang Ihres Antrags löst eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse aus, in welcher ein Bestätigungslink enthalten ist.
Bitte geben Sie den Beginn des (aktuellen) Semesters an, für das Sie sich eingeschrieben haben.
Die gesetzliche Versicherungspflicht von Studenten endet mit Ablauf des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Versicherungspflicht möglich.
Bitte laden Sie einen entsprechenden Nachweis im Schritt 3 dieses Antrags hoch.
Ihre Hochschule wird automatisch durch das maschinelle Meldeverfahren über Ihre Versicherung informiert.
Vor Beginn des Studiums können sich Studierende, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Diese gilt für das ganze Studium und kann nicht widerrufen werden.
Sofern Sie Ansprüche aus Beihilfe / Heilfürsorge haben, benötigen wir hierüber einen entsprechenden Nachweis.
Wenn Sie vorübergehend ein Studium in Deutschland absolvieren und Einwohner eines bestimmten EU-/EWR-Staats oder Abkommensstaates (Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei oder Tunesien), der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs sind, besteht Ihre ausländische Krankenversicherung fort. Sobald Sie jedoch einer Beschäftigung während des Studiums nachgehen, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Gerne prüfen wir in einem persönlichen Beratungsgespräch, unter welchen Bedingungen ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Wenn keine Befristung vorliegt, geben Sie bitte ein voraussichtliches Ende der Tätigkeit an. Beispielsweise das Datum des regulären Studienendes.
Die Betriebsnummer Ihres Arbeitgebers ist 8-stellig und Sie finden diese Nummer auf der Sozialversicherungs-Meldung Ihres Arbeitgebers bzw. auf Ihrem Beitragsnachweis.
Sofern die Vergütung einer weiteren Beschäftigung über 450,00€ monatlich beträgt, geben Sie bitte Ja an.
Sind Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer, übersenden Sie bitte als Nachweis Ihren Gesellschaftervertrag bzw. die Gehaltsnachweise über Ihr Geschäftsführergehalt an die AOK.
Damit wir Sie richtig versichern können, benötigen wir Angaben zur Höhe Ihrer jährlichen Einkünfte aus selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit in Euro. Diese Angaben können Sie Ihrem aktuellen Einkommenssteuerbescheid entnehmen. Bitte übersenden Sie diesen Bescheid in Kopie an Ihre AOK.
Hinweis: Haben Sie keine oder nur geringfügige Einkünfte, bitten wir um Angabe unter sonstige Einkünfte, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten (z.B. Zuwendungen der Eltern, vom Lebenspartner, ect.)
Als Selbständiger und Freiberufler zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz und haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie sich gegen einen Einkommensausfall absichern möchten, können Sie das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz. Weitere Informationen zum Krankengeld finden Sie auf www.aok.de.
Wenn Sie Ihre Krankenversicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld wählen, können Sie als individuelle Ergänzung einen Krankengeld-Wahltarif der AOK abschließen. Informationen zu den Wahltarifen finden Sie im Internet auf www.aok.de.
Liegt Ihr monatliches Einkommen über 5.550 Euro (brutto), versichern wir Sie als Freiwilliges Mitglied. Der Bruttobetrag von monatlich 5.550 Euro - jährlich 66.600 Euro - ist dafür der gesetzlich festgeschriebene Grenzwert. Verdienen Sie monatlich weniger als 5.550 Euro (brutto) werden Sie pflichtversichertes Mitglied.
Tragen Sie bitte im Folgenden die Angaben ein, die zum Zeitpunkt des Versicherungbeginns bei der AOK Baden-Württemberg zutreffend sind. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Bewilligungsbescheid.
Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil. Alternativ können Sie Ihre Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung auch an die AOK überweisen. Die Beiträge werden immer am 15. des Folgemonats für den Vormonat fällig.
Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder auf Ihrer letzten Lohnsteuerkarte. Die Steuer-ID (Beispiel: 12345678901) wird benötigt, damit die AOK die Daten über die von Ihnen geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln kann. Krankenversicherungsbeiträge werden steuerbegünstigend angerechnet.
Den Antrag zur Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) können Sie sich nach Abschluss dieses Onlineantrages herunterladen. Bitte unterschreiben und an die AOK senden.
Wünschen Sie die Abbuchung Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu einem späteren Zeitpunkt als ab Versicherungsbeginn, dann tragen Sie bitte hier ein Datum ein.
Wir benötigen die Angaben, ob Sie Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder werden anerkannt) haben, um Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung korrekt berechnen zu können. Als Nachweis benötigen wir bspw. einen Elterngeldbescheid oder eine Geburtsurkunde.
Bitte reichen Sie Ihre entsprechenden Nachweise zu den Versicherungszeiten bei der AOK ein.
Hinweis: Ihre Versichertennummer finden Sie auf Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (Chipkarte).
Wenn Sie einen Partner oder Kinder haben, die familienversichert werden sollen, wird Ihnen per E-Mail der Antrag zur kostenfreien Familienversicherung in der Eingangsbestätigung Ihrer Mitgliedschaftsanfrage zum Herunterladen zugesandt.
Sie haben die Möglichkeit, die folgenden Dokumente direkt hochzuladen. Gern können Sie die Dokumente aber auch postalisch einsenden an: AOK Baden-Württemberg Fachbereich II.2 Marketing/Vertrieb Presselstr. 19 70191 Stuttgart
Bitte laden Sie hier ein geeignetes Lichtbild für Ihre elektronische Gesundheitskarte (§291 SGBV i. V. m § 284 SGB V) hoch. Haben Sie noch kein geeignetes Lichtbild? Dann können Sie es auch anschließend senden. Die Aufbewahrungsfristen des Lichtbildes ergeben sich u.a. aus §304 Abs. 1 SGB V.
Bitte laden Sie hier eine Kopie Ihres amtlichen Ausweises hoch, sofern Sie nicht an Ihrer Wohnadresse gem. §17 BMG gemeldet sind. Sie können einen Personalausweis oder einen Reisepass verwenden. Bei einem Personalausweis reicht die Vorderseite. Die Ausweiskopie löschen wir, nachdem sie ihren Zweck erfüllt hat. Die Ausweiskopie brauchen wir, um Sie als Person zu identifizieren. Sie gilt als Bestätigung Ihrer Angaben (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V).
Damit sie bei uns Mitglied werden können benötigen wir Ihre Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach §284 Abs.1 Nr.1 SGB V in Verbindung mit §175 SGB V. Ihr Mitwirken ist nach § 60 SGB I und § 206 SGB V erforderlich. Beachten Sie bitte: Ohne die erforderlichen Daten können Sie nicht Mitglied bei der AOK Baden-Württemberg werden. Ihre Daten dürfen wir im Rahmen gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse an Dritte oder an Dienstleister weiterleiten, die von uns beauftragt wurden. Weitergehende Informationen rund um die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte finden Sie unter www.aok.de/bw/datenschutzrechte. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart oder unsere/n Datenschutzbeauftragte/n unter datenschutz@bw.aok.de. Die Angabe Ihrer Telefonnummern ist freiwillig, erleichtert uns jedoch die Arbeit bei Rückfragen.
Ich bin damit einverstanden, dass die AOK Baden-Württemberg meine angegebenen Kontaktdaten und die Information über ein Versicherungsverhältnis bei der AOK speichert und nutzt, um mich ggf. auch unter Einschaltung eines beauftragten Dienstleisters über die Vorteile, insbesondere Leistungsangebote der AOK sowie zu privaten Krankenzusatzversicherungen unseres Kooperationspartners zu informieren und zu beraten und um Meinungsforschung (z. B. Befragungen zur Qualitätsmessung und Kundenbindung) durchzuführen, auch per E-Mail, Telefon oder SMS. Diese Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Leistungen, die ich ggf. als Versicherter der AOK Baden-Württemberg erhalte. Sie bleibt gültig, bis ich sie mit Wirkung für die Zukunft widerrufe. Mein Widerrufsrecht kann ich jederzeit gegenüber der AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart wahrnehmen. Ich kann den Widerruf auch per E-Mail senden an widerruf@bw.aok.de.
Ich beauftrage den Vertriebspartner, die Mitgliedschaft zur AOK Baden-Württemberg zu vermitteln. Ich erkläre mein Einverständnis damit, dass die AOK Baden-Württemberg an den Vertriebspartner für Abrechnungszwecke meine Identifikationsdaten und die Informationen übermittelt, ob und gegebenenfalls ab wann meine Mitgliedschaft bei der AOK Baden-Württemberg zustande gekommen ist. Diese Einwilligung ist freiwillig und ich kann sie innerhalb von 14 Tagen bei meinem „Vertriebspartner“ widerrufen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie mindestens eine Voraussetzung für den Wechsel erfüllen.